Online-Anmeldung
Mit diesem Verfahren können Sie
- sich als Auszubildender selbst online anmelden (bei Minderjährigkeit durch einen Erziehungsberechtigten)
- als ausbildender Betrieb mehrere Auszubildende nacheinander anmelden (die Betriebsdaten bleiben im Onlineformular erhalten)
Die Anmeldung erfolgt aktuell über den Anmeldelink der Stadt München ("Online anmelden" => "Starten" => "Ohne Anmeldung fortsetzen"). Hierbei ist keine Registrierung nötig!
Hinweis: Bitte geben Sie alle Anmeldungsunterlagen per E-Mail, per Post oder am 1. Schultag ab.
Mit Wirkung zum 1. März 2020 ist das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) in Kraft getreten.
Bitte füllen Sie den Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) aus