Online-Anmeldung

Mit diesem Verfahren können Sie

  • sich als Auszubildender selbst online anmelden (bei Minderjährigkeit durch einen Erziehungsberechtigten)
  • als ausbildender Betrieb mehrere Auszubildende nacheinander anmelden (die Betriebsdaten bleiben im Onlineformular erhalten)
  • Hinweis für volljährige Schüler_innen: Das Feld "Erziehungsberechtigte" muss ausgefüllt sein. Sie können hier anstelle der Adresse Ihrer Eltern Ihre eigene Adresse eintragen.

 

Klicken Sie zur Anmeldung auf folgenden LINK.

Hinweis!

Mit Wirkung zum 1. März 2020 ist das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) in Kraft getreten.

 

Kinder und Jugendliche, die ab dem 1. März in Gemeinschaftseinrichtungen neu aufgenommen werden, müssen einen ausreichenden Impfschutz, Immunität oder Kontraindikation (z. B. Vorlage eines Impfausweises oder eines ärztlichen Zeugnisses) bereits vor der Aufnahme nachweisen.
Diese Regelung gilt daher auch für Schüler*innen unserer Berufsschule.
 
Weitere Informationen zum Masernschutzgesetz finden Sie unter www.masernschutz.de/

 

Bitte füllen Sie den Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) aus


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