Online-Anmeldung
Mit diesem Verfahren können Sie
- sich als Auszubildender selbst online anmelden (bei Minderjährigkeit durch einen Erziehungsberechtigten)
- als ausbildender Betrieb mehrere Auszubildende nacheinander anmelden (die Betriebsdaten bleiben im Onlineformular erhalten)
Klicken Sie zur Anmeldung auf folgenden LINK.
Hinweis: Bitte geben Sie alle Anmeldungsunterlagen per E-Mail, per Post oder am 1. Schultag ab.
Hinweis!
Mit Wirkung zum 1. März 2020 ist das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) in Kraft getreten.
Kinder und Jugendliche, die ab dem 1. März in Gemeinschaftseinrichtungen neu aufgenommen werden, müssen einen ausreichenden Impfschutz, Immunität oder Kontraindikation (z. B. Vorlage eines Impfausweises oder eines ärztlichen Zeugnisses) bereits vor der Aufnahme nachweisen.
Diese Regelung gilt daher auch für Schüler*innen unserer Berufsschule.
Bitte füllen Sie den Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) aus